Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeiner Teil
(1)  Tadah AG (nachfolgend «Tadah») ist ein spezialisiertes Unternehmen für die Bereitstellung von flexiblen Arbeitsplätzen (Coworking Space) mit Kinderbetreuung resp. betriebsinternen Kinderbetreuungseinrichtungen. Tadah bietet im Zuge dessen Services im Bereich Eventorganisation und Vermietungen. Für Unternehmen bietet Tadah zusätzlich Dienstleistungen im Bereich Beratungen, Begleitungen und Coachings im Bereich der Vereinbarkeit als auch Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen. Tadah betreibt zudem ein digitales Magazin sowie einen Online-Shop für Mütter und Väter.

(2) Der Vertrag zwischen dem Kunden, im folgenden «Kunden» genannt und dem Tadah Coworking Space, im Folgenden «Betreiber» genannt, beginnt für Privatpersonen mit der Anmeldung unter https://coworking.tadah.ch, im Folgenden «Coworking Management System» genannt. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag für Unternehmenskunden beginnt mit der Unterzeichnung des Membership-Vertrags.
Der Vertrag kann von einer Partei gem. § 2 gekündigt werden. Sofern nicht anders angegeben, beträgt der Abrechnungszeitraum 30 Tage.

(3) Mit dem Kauf eines Drop-In-Passes, einer 5er- oder 10er- Karte oder aber eines individuellen Abos respektive der Miete eines Sitzungszimmers erhält der Kunde das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Coworking Management System angebotenen Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preisliste und der Hausordnung.
Massgebend sind bei jedem Vertragsabschluss, sei er mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder formal vereinbart worden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite von Tadah publiziert waren oder dem Kunden als Beilage zum Angebot auf dessen Wunsch zugestellt wurden.
Abweichende Vertragsbedingungen, auf welche der Kunde in Erklärung gegenüber Tadah hinweist, sind nur für den jeweiligen Auftrag und nur bei ausdrücklichem schriftlichem Akzept durch Tadah gültig. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung in der Auftragsbestätigung und / oder dem Angebot diesen AGB vor, jüngere Vereinbarungen gehen älteren vor.

(4) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Ein Unternehmen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

§2 Dienstleistung
(1) Die Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Ausnahme bilden die Produkte für Kinderbetreuung für Privatpersonen. Hier ist ein DropIn respektive eine 5er- oder 10er-Karte oder aber ein individuelles Abo auf die im gleichen Haushalt lebende Person, die als zweiter Erziehungsberechtigter für das Kind gilt, übertragbar. Es dürfen jedoch nicht zwei Person gleichzeitig die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Bei juristischen Personen kann das Abo von allen im Unternehmen beschäftigten Personen genutzt werden.

(2) Im Fall einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderung dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

(4) Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(5) Bei einem individuellen Abo für Privatpersonen kann der Kunde das Vertragsverhältnis auf schriftlichem Weg kündigen. Die Kündigung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Bei Abos für Unternehmen, die als Jahresabos definiert sind, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Kündigungen werden hier nur auf schriftlichem Weg akzeptiert.

(6) Bei Kündigung durch den Kunden werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Der Kunde kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist. Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet wird.

(7) Zeigt ein Kind grobe Verhaltensauffälligkeiten, die bei der Anmeldung der Kids Space Leitung nicht angezeigt wurden und die nicht in einen normalen Kids Space Alltag integriert werden können, behält sich der Kids Space das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei gewalttätigem Verhalten eines Kindes gegenüber anderen Kindern oder wenn sich Eltern einer Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten durch entsprechende Fachstellen verweigern.

§3 Leistungen / Leistungsort
(1) Der Betreiber erbringt sämtliche Leistungen in den Räumen an der Albisriederstrasse 253 in 8047 Zürich. Eine Ausnahme können Events und Ferienkurse darstellen.

(2) Der Kunde erhält mit dem Kauf des Produkts resp, mit seinem individuellen Abo die kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen. Darüber hinaus kann der Kunde auf verschiedene Leistungen und Angebote des Betreibers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form dem Coworking Management System und der gültigen Preisliste zu entnehmen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Kinderbetreuung. Diese ist nur gekoppelt mit einem Coworking-Platz möglich und wird nur in speziellen Fällen (Spielgruppenangebot und andere stundenweise Betreuung, die nie länger als drei Stunden geht oder Ferienkurse) separat angeboten.

(3) Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preisliste.

(4) Nutzt der Kunde das Coworking oder das Coworking und Kinderbetreuungsangebot – sei dies im Rahmen eines individuelles Abos, einer 5er- oder 10er-Karte oder aber als Drop-In – muss er sich beim Empfang einchecken. Das Buchungssystem erfasst den Kunden dann als eingeloggt und zählt die Stunden der Anwesenheit. Anhand dieses Logins wird am Ende des Tages abgerechnet.

(5) Die kleinste Buchungs- und Abrechnungseinheit ist ein halber Tag (5 Stunden). Am Ende des Tages wird dem Kunden die jeweilige Einheit von seinem Guthaben abgezogen und zwar nach folgenden Regeln:

 - Aufenthalt von bis zu fünf Stunden (1-300 Minuten): ein halber Tag
 - Aufenthalt von mehr als fünf Stunden (301-600 Minuten): ein ganzer Tag

Loggt sich ein Kunde mehr als einmal pro Tag ein, wird ihm automatisch ein ganzer Tag von seinem Guthaben abgezogen.

(6) Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet. Wenn der Kunde den Tarif nicht wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten Tarifes um 3o Tage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (Jahresabos siehe §2 Nr. 5) Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.

(7) Pro Monat können maximal vier Veranstaltungen des Betreibers stattfinden, während derer Einrichtungen nicht oder eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten oder unterbrochenen Öffnungszeit hat der Kunde nicht. Der Kunde ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus den betroffenen Bereichen zu entfernen. Events in anderen Räumlichkeiten sind hier nicht miteingeschlossen. Zusätzlich hat der Betreiber das Recht, an zwei Betriebstagen pro Monat die gesamten Räumlichkeiten des Tadah Coworking Space für Veranstaltungen zu nutzen, im Rahmen welcher die übliche Nutzung des Coworking Bereichs, der Meetingräume und der Kaffeezone eingeschränkt oder nicht möglich ist.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Ankunft in den Räumen des Betreibers anzumelden. Zum Ein- und Auschecken muss der Kunde seinen persönlichen Code, welchen er bei der Anmeldung im Coworking Management System via E-Mail erhalten hat, in der App des Coworking Management Systems eingeben. Dies erfolgt via dem am Empfang platzierten Tablet. Der Kunde ist zudem verpflichtet diesen Code beim Verlassen des Coworking Spaces erneut einzugeben. Checkt der Kunde nicht ordnungsgemäss aus, werden ihm weiterhin Stunden abgebucht.

(9) Bei einer Buchung eines Betreuungsplatzes im Kids Space wird die Leistung ab der im System eingebuchten Zeit verrechnet. Wenn der Kunde sich im Coworking Space nach der Übergabe des Kindes im Kids Space einloggt, wird die Ankunftszeit auf die ursprünglich gebuchte Zeit angepasst.

(10) Dem Kunden muss mindestens immer ein Halbtagespass zur Verfügung stehen oder im Tarif enthalten sein, um die Dienstleistungen nutzen zu dürfen. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich der Betreiber informiert werden.

(11) Der Kunde prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsmässigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(12) Der Arbeitsplatz darf nur durch die gemeldete private oder juristische Person und für den angegebenen Zweck genutzt werden.

§4 Besondere Bestimmungen Kids Space
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags zwischen den Eltern (oder Erziehungsberechtigten) und dem Tadah Kids Space in Bezug auf den Platz und die Betreuung des Kindes in einem Tadah Kids Space. Dies gilt auch bei einem Membership für Unternehmen.

(2) Der Tadah Kids Space ist ein Betreuungsort für Kinder im Alter von 3 Monaten bis Schuleintritt. Interessierte Eltern können sich über die Webseite booking.tadah.ch für einen Platz im Tadah Kids Space anmelden. Dies ist nur dann möglich, wenn ein Elternteil (oder ein Erziehungsberechtigter) auch gleichzeitig über ein Abo oder einen Drop-In Pass für den Tadah Coworking Space verfügt und diesen zum selben Zeitpunkt, an dem das Kind betreut wird, benutzt.

(3) In der Regel wird die Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt. Der Tadah Kids Space behält sich vor, im Interesse des Kinderwohls die Aufnahme von Kindern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Betreuungspersonen sind nicht speziell für die Betreuung behinderter Kinder ausgebildet. Wir bemühen uns jedoch für jedes Kind die passende Lösung zu finden.

(4) Steht ein Betreuungsplatz für das gewünschte Datum zur Verfügung, können die Eltern diesen direkt über das Coworking Management System buchen. Mit der Bestätigung der Anmeldung werden die AGBs automatisch akzeptiert. Der Tadah Kids Space verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarten Betreuungsplätze zur gebuchten Zeit zur Verfügung zu stellen.

(5) Die erste Tages- oder Monatspauschale ist/sind bei Vertragsabschluss fällig. Wird der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen oder kann die Debit- oder Kreditkarte nicht belastet werden, ist der Kids Space nicht verpflichtet, den Platz zur gebuchten Zeit zur Verfügung zu stellen. Der Betreuungsvertrag und alle aus ihm resultierenden finanziellen Verpflichtungen für die Eltern bleiben jedoch bestehen.

(6) Die Kinder werden ausschliesslich währen der regulären Öffnungszeiten betreut. Verspätetes Abholen der Kinder nach den gebuchten Betreuungszeiten wird mit CHF 80.- pro halbe Stunde verrechnet.

(7) Eltern dürfen den Coworking Space für externe Termine verlassen. Es gilt hierfür das «Zusammenführungsreglement» aus dem Betriebskonzept und pädagogischen Leitbild. Befindet sich das Kind auf einem Ausflug, muss die erziehungsberechtige Person im Haus bleiben. Zudem muss das Formular «Ausflüge» unterschrieben werden. Externe Meetings sind anzukündigen und das Formular «Externes Meeting» ist zu unterschreiben. Ein klarer Zeitrahmen wird definiert, dieser darf vier Stunden nicht überschreiten. Das Betreuungspersonal darf die Eltern jederzeit anrufen und diese sind verpflichtet, innert 30 Minuten vor Ort zu sein.

(8) Der Tadah Kids Space kann keine subventionierten Betreuungsplätze anbieten.

(9) Der Tadah Kids Space hat ein flexibles Eingewöhnungskonzept, das individuell gestaltet wird. Es gibt eine Mini-Eingewöhnung für Kinder, die sich rasch an die neuen Bezugspersonen und die neue Umgebung gewöhnen können, sowie eine Maxi-Eingewöhnung, bei der die Eltern noch etwas länger vor Ort sein dürfen. Dem Betreiber ist es aus pädagogischer Sicht ein Anliegen, die Kinder sorgfältig an den Tadah Alltag zu gewöhnen und sie gut einzuführen. In einem Erstgespräch wird zusammen mit den Erziehungsberechtigten vereinbart, welche Art der Eingewöhnung (Mini oder Maxi) zum Zug kommen soll.
Es fallen die gleichen Gebühren an, wie wenn das Kind vollumfänglich vom Kids Space Personal betreut wird.

(10) Das Betriebsreglement und das pädagogische Konzept sind integraler Vertragsbestandteil und werden bei Vertragsabschluss automatisch vom Kunden akzeptiert.

(11) Kurzfristige Absenzen infolge von Krankheit oder anderen Gründen sind bis spätestens 08:15 Uhr des jeweiligen Tages bekannt zu geben. Gebuchte Betreuungstage werden verrechnet.
Ein bereits gebuchter Platz im Kids Space kann bis maximal 24 Stunden vor Antritt kostenlos storniert werden.

(12) Für Betreuungsangebote im Bereichen «Ferienkurse» werden mit dem Kunden die Rahmenbedingungen separat definiert.

§5 Benutzungsordnung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die durch den Betreiber gestellt werden, einweisen zu lassen oder die zur Verfügung stehenden Anleitungen zu befolgen.

(2) Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers, erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemässer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung ordnungsgemäss zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Kunden haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden.

(5) Schäden an Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude sind dem Betreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§6 Preise und Tarife
(1) Die Preise und Tarife sind jederzeit auf coworking.tadah.ch oder im Coworking Management System einsehbar.

(2) Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.

(3) Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jeder Kunde selbst im Coworking Management System vor.

§7 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Kunde erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an.

(2) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für den Kunden, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, zu den regulären Öffnungszeiten (08:00 – 18:00 Uhr) möglich.

(3) Der Tadah Kids Space hat die gleichen regulären Öffnungszeiten wie der Coworking Space.

(4) Kein Zugang hat der Kunde zu Zeiten exklusiver Anlässe im Space, bei denen der gesamte Space vermietet ist. Siehe dazu §3 (7). Ausgenommen sind zudem die gesetzlichen städtischen und kantonalen Feiertage, an denen der Tadah Space geschlossen bleibt. Spezielle Öffnungszeiten oder Betriebsferien werden auf der Webseite coworking.tadah.ch bekanntgegeben und dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Die genauen Öffnungszeiten können ebenfalls der Website entnommen werden.

(5) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Kunden nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer anfallende Dienstleistungen zu mindern.

(6) Jeder Kunde ist verpflichtet, nach Ende der Nutzung seinen Arbeitsplatz vollständig zu räumen, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.

(7) Der Kunde darf ausschliesslich die im Tarif angegebenen Leistungen nutzen.

(8) Ressourcen und Dienstleistungen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, müssen zur Nutzung separat über das Coworking Management System gebucht werden.

(9) Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen muss der Kunde nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurücklassen. Alle persönlichen Gegenstände des Kunden sind mit Beendigung der Nutzung zu entfernen.

§8 Verfügbarkeit
(1) Bei allen Tarifen kann die Verfügbarkeit der Arbeits- und Kinderbetreuungsplätze nicht garantiert werden.

(2) Sofern nichts anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, können Arbeitsplätze nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen.

(3) Kinderbetreuungsplätze sind spätestens 48 Stunden vorher einzubuchen. Für kurzfristigerer Buchungen muss per E-Mail oder telefonisch angefragt werde. Sobald eine schriftliche Bestätigung entweder via Coworking Management System oder E-Mail vorliegt, ist der Platz in der Kinderbetreuung reserviert und der Platz im Coworking Space garantiert.

(4) Kranke Kinder und insbesondere Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen den Tadah Kids Space nicht besuchen und werden zurückgewiesen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Kinder mit vorgängig fachgerecht versorgten Einschränkungen (Armbruch, Beinbruch etc.) dürfen in den Kids Space gebracht werden. Es ist Sache des Personals zu entscheiden, inwiefern das Kind an den Aktivitäten teilnehmen kann. Der Tadah Kids Space lehnt jedoch jede Haftung für Folgeschäden oder eine Verzögerung des Heilungsprozesses ab.

(5) Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschliesslich per E-Mail an coworking.albisrieden@tadah.ch mitgeteilt werden.

§9 Haftung des Betreibers
(1) Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Kunden besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf CHF 1’000.- je Kunde begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf CHF 15’000.- begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Kunden diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschliesslich sämtlicher aussergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.

(2) Der Betreiber haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Betreiber bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson u.ä.) haftet der Betreiber im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.

(3) Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

(4) Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.

(5) Für den Kids Space und Ferienkurse gilt: Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern resp. Erziehungsberechtigen. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Durch Krankheit oder Unfall verursachte Spesen (z.B. Taxi-Kosten für Fahrten ins Spital) gehen voll zu Lasten der Eltern.

(6) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§10 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Kunden vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

(2) Für Beschädigungen, welche durch ein Kind verursacht wurden, haften die Eltern resp. Erziehungsberechtigten.

§11 Internetzugang
(1) Der Betreiber stellt einen schnellen, sicheren und einwandfreien Internetzugang zur Verfügung. Er kann aber nicht haftbar gemacht werden, wenn dieser nicht einwandfrei funktioniert. Sämtliche Abogebühren sind auch bei nicht funktionierendem Internet zu bezahlen. Gibt es eine Störung verpflichtet sich der Betreiber diese so schnell wie möglich zu beheben (innert 24 Stunden).

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen.

(3) Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoss gegen Urheberrechte haftet der Kunde allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Kunde nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.

(4) Es obliegt dem Kunden allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Kunden, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.

(5) Der Betreiber gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmässigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Kunden abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Kunden. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Kunden zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, den Betreiber im Aussenverhältnis zu verpflichten.

(6) Der Betreiber weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmässige Datensicherung sowie regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

§12 Leistungsstörungen
(1) Leistungsstörungen hat der Kunde dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§13 Datenerfassung
(1) Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung und des Stromverbrauchs des Kunden darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

(2) Es können Videoaufnahmen von Überwachungsanlagen, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle, Druckerprotokolle und Kaffeeverbrauch erfasst und gespeichert werden.

§14 Datenschutz
(1) Der Betreiber beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

(2) Der Kunde ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten. Die Daten dürfen für verschiedene Zwecke innerhalb des Spaces analysiert und dargestellt werden.

(3) Der Kunde stimmt der Datenschutzerklärung zu, die auf der Tadah Website veröffentlicht wurde. Die Richtlinie erläutert, wie personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden. Tadah verwendet die vom Mitglied angegebenen Daten (Titel, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkonto) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizer Rechts. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden, insbesondere Name / Firma, Beruf, Geburtsdatum, Geschäftsadresse und andere Adressen des Mitglieds, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkarteninformationen, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Überwachung des Mitglieds sowie zu Werbezwecken von Tadah, z.B. für den Versand von Angeboten, Werbebroschüren und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form). Der Kunde stimmt zu, dass ihm elektronische Post zu Zwecken des Community-Hostings und der Werbung zugesandt wird.

(4) Die Daten, welche im Coworking Management System in Bezug auf die Kinder abgespeichert werden, dürfen nicht nach aussen getragen oder für weitere Zwecke verwendet werden.

(5) Der Kunde kann nach Beendigung des Abos die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Kunden noch Forderungen zustehen.

§15 Abrechnung und Zahlung
(1) Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Coworking Management System jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig und wird entweder per Kreditkarte automatisch eingezogen oder ist bei Erscheinen im Space bar, mit Karte oder via Twint zu begleichen. Leistungen können nicht per Rechnung bezogen werden – ausser es besteht ein separater Vertrag.

(2) Kann ein Event nicht durchgeführt werden, ohne dass der Betreiber dafür verantwortlich ist, so behält der Betreiber den Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsprechend der Auftragsbestätigung sowie des Eingangs der schriftlichen Absage wie folgt:
bis zu 30 Tage keine Kosten
29 bis 14 Tage 25% der vereinbarten Leistungen
13 bis 7 Tage 50% der vereinbarten Leistungen
7 bis 0 Tage 100% der vereinbarten Leistungen

§16 Fotos, Livestreams, Events, Medienpräsenz und Presse
(1) Der Kunde willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

(2) Der Kunde willigt zudem ein, dass auch sein/e Kind/er auf Bildern zu sehen sind. Der Betreiber garantiert aber, dass kein Kind ohne explizite Einwilligung der Eltern auf einem publizierten Bild von vorne und somit erkennbar zu sehen ist.

§17 Postempfangsservice und Schliessfach
(1) Sofern der Kunde den kostenpflichtigen Postempfangsservice des Betreibers nutzt, verpflichtet es sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die eingegangene Post an die vom Kunden in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Für die Weiterleitung wird pro versandtem Poststück eine Weiterleitungsgebühr von CHF 30.00 netto zzgl. Porto vereinbart.

(2) Alternativ zur Weitersendung kann der Kunde auch ein Schliessfach beim Betreiber mieten. Der Betreiber wird ermächtigt, das Schliessfach des Kunden zu öffnen und die eingehende Post dort zu hinterlegen, sollte sie nicht durch den Briefschlitz passen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schliessfach endet die Verantwortung des Betreibers für die eingegangene Post des Kunden.

(3) Sofern die eingegangene Post des Kunden nicht in das Schliessfach hineinpasst, ist der Betreiber berechtigt, die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren zu verschicken.

(4) Post des Kunden, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangsservices oder nach Beendigung des Abos zugeht, kann der Betreiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Kunden weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber den Kunden unter der angegebenen E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass der Kunde seine Post abgeholt hat.

(5) Wird ein Schliessfach nach Ablauf der Nutzungszeit oder nach Beendigung des Abos nicht geräumt, ist der Betreiber befähigt, dieses zu räumen. Der Inhalt geht entschädigungsfrei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber den Kunden unter der angegebenen E-Mail-Adresse über die Leerung des Schliessfachs informiert hat, den Inhalt zwei Monate gelagert hat, ohne dass der Kunde seine Sachen abgeholt hat.

§18 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

(2) Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.

§19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

(2) Sollten einzelne Klauseln dieser AGBs ungültig sein oder werden, ganz oder teilweise nicht vollstreckbar sein, oder sollte eine Lücke in diesem Vertrag hervortreten, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt.

Free trail Coworking Day. Code: TADAH

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